AGRANA Jahresbericht 2008|09
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4.1. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN

  • Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von fünf bis 15 Jahren abgeschrieben. Alle immateriellen Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts-/Firmenwerte, haben eine bestimmbare Nutzungsdauer.
  • Geschäfts-/Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens jährlich auf außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf hin geprüft. Einzelheiten zu dieser Werthaltigkeitsprüfung sind in den Erläuterungen zur Bilanz dargestellt.
  • Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte werden gesondert vom Geschäfts-/Firmenwert erfasst, wenn sie gemäß der Definition in IAS 38 separierbar sind oder aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Recht resultieren und der Zeitwert verlässlich bestimmt werden kann.
  • Kosten für die Entwicklung neuer Produkte werden mit den Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung dieser neu entwickelten Produkte sichergestellt sind. Die Produktentwicklung muss außerdem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führen. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst.
  • Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Für die Bioethanolanlage in Österreich wurde im Geschäftsjahr eine leistungsabhängige Abschreibungmethode angewendet. In die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen werden neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen anteilige Gemeinkosten einbezogen; sie umfassen keine Finanzierungskosten. Instandhaltungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls ergebniswirksam erfasst. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die Kosten zu einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung des jeweiligen Wirtschaftsguts führen.
  • Gehen bei gemieteten oder geleasten Vermögenswerten alle wesentlichen Chancen und Risiken auf die AGRANA-Gruppe über (Finanzierungs-Leasing), werden diese Gegenstände als Vermögenswert bilanziert. Der Wertansatz bei Abschluss des Vertrages erfolgt dabei zum niedrigeren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert des Gegenstandes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder dem Barwert der künftig zu leistenden Mindestzahlungen. Dieser Betrag wird gleichzeitig als Finanzverbindlichkeit bilanziert.
  • Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

 

Gebäude 30 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 10 bis 15 Jahre
Betriebs- und Geschäftsaussattung 3 bis 10 Jahre
  • Wertminderungen werden nach IAS 36 vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswertes unter den Buchwert gesunken ist. Der erzielbare Betrag wird als der jeweils höhere Wert aus Nettoveräußerungswert bzw. Barwert der erwarteten Mittelzuflüsse aus dem Vermögenswert ermittelt.

4.2. ZUSCHÜSSE DER ÖFFENTLICHEN HAND

  • Zuschüsse der öffentlichen Hand für Kostenersätze werden in jener Periode als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst, in der die entsprechenden Kosten anfallen, außer der Zuschuss hängt von noch nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit eintretenden Bedingungen ab.
  • Investitionszuschüsse werden ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Zusage von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen abgesetzt.

4.3. ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN

  • Die Anteile an assoziierten Unternehmen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung, werden nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen Eigenkapital ausgewiesen.

4.4. FINANZINSTRUMENTE

  • Die AGRANA-Gruppe unterscheidet folgende Klassen von Finanzinstrumenten:
    Finanzielle Vermögenswerte
    • Wertpapiere und sonstige Beteiligungen
    • Ausleihungen
    • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
    • Sonstige Forderungen
    • Flüssige Mittel
    Finanzielle Schulden
    • Anleihen
    • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
    • Finanzierungsleasing
    • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
    • Verbindlichkeiten aus Restrukturierungsabgaben
    • Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Zuckerquote
    • Sonstige Verbindlichkeiten
    Derivative Finanzinstrumente
    • Zinsderivate
    • Währungsderivate
    • Rohstoffderivate
  • Beteiligungen werden grundsätzlich gemäß IAS 39 mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet; sofern dieser nicht verlässlich bestimmbar ist, erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten. Bei Anzeichen auf nachhaltige Wertminderung wird eine Abschreibung durchgeführt.
  • Die Ausleihungen werden zum Nennbetrag bewertet, zinslose oder niedrig verzinsliche langfristige Ausleihungen wurden mit dem Barwert angesetzt.
  • Soweit die tatsächliche Absicht vorliegt und die Fähigkeit der Gruppe besteht, Wertpapiere mit einer Endfälligkeit bis zur Abreifung zu halten, erfolgt deren Wertansatz zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten. Dabei wird ein bestehender Unterschied zwischen Anschaffungskosten und Tilgungsbetrag nach der Effektivzinsmethode über die Gesamtlaufzeit des Wertpapiers verteilt (held to maturity). Bei Wertpapieren, die für Handelszwecke gehalten werden (held for trading), erfolgt die Bewertung zu Marktwerten, dabei werden Stichtagsgewinne bzw. -verluste erfolgswirksam erfasst. Alle übrigen Wertpapiere werden zu Marktwerten angesetzt, wobei Bewertungsänderungen unter Berücksichtigung latenter Steuern direkt in eine gesonderte Rücklage im Eigenkapital eingestellt und erst bei Realisierung durch Verkauf des Wertpapiers in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden (available for sale).
  • Die Erfassung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt jeweils zum Erfüllungstag.
  • Wenn substantielle Hinweise auf Wertminderungen vorliegen und der voraussichtlich erzielbare Betrag von Gegenständen des Finanzanlagevermögens niedriger als der Buchwert ist, werden Wertminderungen im Periodenergebnis erfasst.
  • Flüssige Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt.

Derivative Finanzinstrumente

  • Derivative Instrumente werden zur Absicherung von Risiken aus der Veränderung von Zinsen, Wechselkursen und Güterpreisen eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss zu Anschaffungskosten angesetzt, die nachfolgende Bewertung zum jeweiligen Bilanzstichtag erfolgt zum Marktwert. Bewertungsunterschiede werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Sind die Voraussetzungen für „Cashflow Hedge Accounting“ gemäß IAS 39 erfüllt, werden die noch nicht realisierten Bewertungsunterschiede direkt im Eigenkapital erfasst.
  • Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mit Hilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt. Der Marktwert von Devisentermingeschäften ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Kontraktkurs und dem aktuellen Terminkurs.

Forderungen

  • Die Forderungen werden zum Nennwert bilanziert, wobei für erkennbare Risiken Wertbe - richtigungen gebildet werden. Unverzinste Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert. Fremdwährungsforderungen werden zum jeweiligen Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten

  • Finanzverbindlichkeiten werden bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrages erfasst. Ein Agio, Disagio oder sonstiger Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Finanzierung nach der effektiven Zinsenmethode verteilt realisiert und im Finanzergebnis ausgewiesen (fortgeführte Anschaffungskosten).
  • Die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. In der Folge werden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sonstige nicht aus Leistungsbeziehungen resultierende Verbindlichkeiten werden mit ihrem Zahlungsbetrag angesetzt.
  • Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

4.5. VORRÄTE

  • Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoverkaufswerten bewertet. Dabei kommt das Durchschnittspreisverfahren zur Anwendung. Die Herstellungskosten für unfertige und fertige Erzeugnisse beinhalten gemäß IAS 2 neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen auf Fertigungsanlagen unter Annahme einer Normalauslastung sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt. Sofern sich Bestandsrisiken aus längerer Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird ein Bewertungsabschlag vorgenommen.

4.6. EMISSIONSZERTIFIKATE

  • Die Bilanzierung von Emissionsrechten erfolgt nach den Vorschriften IAS 38 (Intangible Assets), IAS 20 (Accounting for Government Grants and Disclosure of Government Assistance) und IAS 37 (Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets). Die für das jeweilige Kalenderjahr zugeteilten Emissionszertifikate sind immaterielle Vermögenswerte gemäß IAS 38, die dem kurzfristigen Vermögen zuzuordnen sind. Sie werden mit einem Anschaffungswert von Null angesetzt. Ab dem Überschreiten der zugeteilten Zertifikate ist für die weiteren tatsächlichen Emissionen erfolgswirksam eine Rückstellung von CO2-Emissionen zu bilden. Die Bemessung der Rückstellung orientiert sich am Marktwert von Emissionszertifikaten zum jeweiligen Bewertungsstichtag.

4.7. WERTMINDERUNG

  • Bei Vermögenswerten (außer Vorräten und aktiven latenten Steuern) wird jeweils zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Bei Geschäfts-/Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer erfolgt eine solche Überprüfung auch ohne Anhaltspunkt kurz vor jedem Bilanzstichtag.
  • Bei dieser Überprüfung wird der für den Vermögenswert erzielbare Betrag ermittelt. Dieser entspricht dem höheren Betrag aus Nutzwert oder Nettoveräußerungspreis. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswertes, erfolgt die ergebniswirksame Erfassung eines Wertminderungsaufwandes in Höhe dieses Unterschiedsbetrages.
  • Der Nutzwert des Vermögenswertes entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows aus seiner fortgesetzten Nutzung und seiner Veräußerung am Ende der Nutzungsdauer unter Zugrundelegung eines marktüblichen und an die spezifischen Risiken des Vermögenswertes angepassten Zinssatzes vor Steuern. Kann für einen einzelnen Vermögenswert kein eigenständiger Cashflow festgestellt werden, erfolgt die Ermittlung des Nutzwertes für die nächste größere Einheit, zu der dieser Vermögenswert gehört und für die ein eigenständiger Cashflow ermittelt werden kann (cash generating unit).
  • Der Nettoveräußerungspreis entspricht dem für den betroffenen Gegenstand am Markt unter unabhängigen Dritten erzielbaren Erlös abzüglich anfallender Veräußerungskosten.
  • Ein späterer Wegfall der Wertminderung führt – außer bei Geschäfts-/Firmenwerten und Wertpapieren der Kategorie available for sale – zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum geringeren Wert aus fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nutzwert.

4.8. VERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER ARBEITNEHMERN

  • Im AGRANA-Konzern gibt es sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Pensionsvorsorgepläne. Bei beitragsorientierten Pensionszusagen trifft AGRANA nach Zahlung der vereinbarten Prämie keine Verpflichtung mehr. Eine Rückstellung wird daher nicht angesetzt.
  • Die Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder werden nach der Projected Unit Credit-Methode entsprechend IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer), basierend auf versicherungsmathematischen Gutachten, bewertet. Dabei wird der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation – DBO) ermittelt und dem beizulegenden Zeitwert des am Bilanzstichtag bestehenden Planvermögens gegenübergestellt. Bei Unterdeckung erfolgt der Ansatz einer Rückstellung, bei Überdeckung wird ein Guthaben (sonstige Forderung) bilanziert. Die Ermittlung der DBO erfolgt nach dem Verfahren wiederkehrender Einmalprämien. Bei diesem Verfahren werden die auf Basis realistischer Annahmen ermittelten künftigen Zahlungen über jenen Zeitraum angesammelt, in dem die jeweiligen Anspruchsberechtigten diese Ansprüche erwerben.
  • Ein Unterschied zwischen dem auf Basis der zugrunde gelegten Annahmen im Voraus ermittelten Rückstellungsbetrag und dem tatsächlich eingetretenen Wert (aktuarischer Gewinn/ Verlust) wird so lange nicht als Teil der Rückstellung erfasst, als dieser innerhalb von 10 % des tatsächlichen Wertes liegt. Bei Übersteigen der 10%-Grenze erfolgt die Erfassung des diese Grenze übersteigenden Betrages verteilt über die durchschnittliche Restdienstzeit aller Mitarbeiter (Korridormethode).
  • Der Berechnung liegen Trendableitungen für die Gehalts- und Rentenentwicklung, für die Fluktuation sowie ein Abzinsungssatz von 5,5 % (Vorjahr 5,5 %) zugrunde.
  • Pensionszusagen wurden teilweise an eine Pensionskasse übertragen. Die zu entrichtenden Pensionsbeiträge werden so bemessen, dass die vereinbarte Alterspension bei Pensionsantritt ausfinanziert ist. Bei Auftreten von kapitalmäßigen Deckungslücken besteht eine Verpflichtung zum Nachschuss der erforderlichen Beträge. Das individuell in der Pensionskasse zugeordnete Vermögen wird mit der Pensionsrückstellung saldiert.

4.9. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

  • Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn für die AGRANA-Gruppe eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht, es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird, und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
  • Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe darstellt. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.
  • Die Risiken aus Haftungsverbindlichkeiten sind durch angemessene Rückstellungen gedeckt.

4.10. STEUERABGRENZUNGEN

  • Steuerabgrenzungen werden auf temporäre Unterschiede der Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden zwischen IFRS- und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf voraussichtlich realisierbare Verlustvorträge angesetzt. Wesentliche Unterschiede zwischen IFRS- und Steuerbilanz bestanden bei den Sachanlagen, Vorräten und Rückstellungen. Aktive latente Steuern wurden für Verlustvorträge angesetzt, sofern eine Nutzung innerhalb von fünf Jahren möglich ist.
  • Die Berechnung der latenten Steuern wurde nach der Liability Method (IAS 12) unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Ertragsteuersätze vorgenommen. Dies bedeutet, dass mit Ausnahme der Geschäfts-/Firmenwerte aus der Konsolidierung für sämtliche zeitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen IFRS- und Steuerbilanz latente Steuern gebildet wurden.
  • Für die Abgrenzung werden die bei der Auflösung der Unterschiede erwarteten künftigen Steuersätze angewendet. Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn die Steuersatzänderung zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bereits gesetzlich beschlossen wurde.
  • Aktive Steuerabgrenzungen sind unter den langfristigen Vermögenswerten angeführt, passive Steuerabgrenzungen sind als langfristige Schulden ausgewiesen. Eine Aufrechnung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerverpflichtungen wurde vorgenommen, wenn die Ertragsteuern von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

4.11. GEWINNREALISIERUNG

  • Erträge aus Lieferungen werden realisiert, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem gelieferten Gegenstand auf den Käufer übergegangen sind. Erträge aus Dienstleistungen werden im Ausmaß der bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen erfasst.
  • Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.
  • Der Finanzierungsaufwand umfasst die für die aufgenommenen Fremdfinanzierungen und Finanzierungs-Leasinggeschäfte anfallenden Zinsen, zinsenähnliche Aufwendungen und Spesen sowie mit der Finanzierung zusammenhängende Währungskursgewinne/-verluste und Ergebnisse von Sicherungsgeschäften.
  • Die Erträge aus Finanzinvestitionen beinhalten die aus der Veranlagung von Finanzmitteln und der Investition in Finanzvermögen realisierten Zinsen, Dividenden und ähnliche Erträge, Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzvermögen sowie Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungserträge.
  • Die Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufes nach der Effektivzinsmethode abgegrenzt. Die Realisierung der Dividenden erfolgt zum Zeitpunkt des Beschlusses der Dividendenausschüttung.

4.12. UNSICHERHEITEN BEI ERMESSENSBEURTEILUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

  • Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen können.
  • Bei den folgenden Annahmen besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sie zu einer wesentlichen Anpassung von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr führen können:
    • Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts-/Firmenwerte erfolgt auf Basis einer Prognoserechnung für die Cashflows der nächsten fünf Jahre und unter Anwendung eines an die Branche und das Unternehmensrisiko angepassten Abzinsungssatzes.
    • Für die Bewertung der bestehenden Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden Annahmen für Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung, Fluktuation und künftige Bezugserhöhungen verwendet.
    • Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern liegt die Annahme zugrunde, dass in Zukunft ausreichende steuerliche Einkünfte erwirtschaftet werden, um bestehende Verlustvorträge zu verwerten.

4.13. ÄNDERUNG VON BILANZIERUNGSMETHODEN

  • Im Geschäftsjahr kam es zu keinen wesentlichen Änderungen der Bilanzierungsmethode.
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