AGRANA betrachtet Corporate Governance nach internationalen Standards als einen wesentlichen Bestandteil ihrer Unternehmenskultur. Aus Sicht des Unternehmens fördern die Prinzipien guter Unternehmensführung nicht nur das Vertrauen heimischer und internationaler Aktionäre, sondern auch die nachhaltige Wertschöpfungskraft.
Daher hat sich AGRANA den Grundprinzipien und Verhaltensregeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK, download unter www.corporate-governance.at) verpflichtet. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance passt den ÖCGK laufend an die Entwicklung des österreichischen und europäischen Kapitalmarktrechts sowie internationaler Richtlinien an. Basis des ÖCGK sind die Grundsätze der Gleichbehandlung aller Aktionäre und der Transparenz der Unternehmensführung. Hinzu kommen die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates, eine off ene Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Vorstand, die Vermeidung von Interessenkonflikten von Organen sowie eine effiziente Kontrolle durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer.
Freiwilliges Bekenntnis
zum Österreichischen Corporate Governance Kodex sowie freiwillige externe Evaluierung.
Im Geschäftsjahr 2009|10 hat AGRANA diesen auf dem Prinzip der freiwilligen Selbstverpfl ichtung der Unternehmen basierenden Kodex in der Fassung vom Jänner 2009 angewandt. Der Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2005 einstimmig der Verpflichtung des Unternehmens zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex zugestimmt und in seiner Sitzung vom 11. Februar 2010 die Erklärung über die Einhaltung des ÖCGK 2009 im Geschäftsjahr 2009|10 verabschiedet.
Offenheit und Transparenz in der Kommunikation mit Aktionären und der interessierten Öffentlichkeit ist AGRANA ein besonderes Anliegen. Informationen, die in Conference Calls und Roadshows an Investoren weitergegeben werden, werden daher auch zeitgleich allen übrigen Aktionären durch Veröffentlichung auf der Website (www.agrana.com) zur Verfügung gestellt.
Im Geschäftsjahr 2009|10 hat AGRANA sämtliche L-Regeln des ÖCGK („legal requirement", zwingende Rechtsvorschriften) eingehalten, ebenso - bis auf vier Ausnahmen - alle C-Regeln des ÖCGK 2009 („comply or explain", Abweichungen sind zu erklären). Diese sind:
Regel 31 und 51 (Individualisierte Darstellung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen)
Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstandes wird aufgeteilt nach fixen und variablen Bestandteilen ausgewiesen. Eine individualisierte Darstellung, die in Regel 31 gefordert wird, erfolgt nicht, da die damit verbundenen Eingriff e in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Vorgangsweise stehen. Gleiches gilt für die individualisierte Darstellung der Aufsichtsratsvergütungen, wie in Regel 51 verlangt.
Regel 49 (Zustimmungspflichtige Verträge)
Gemäß § 95 Abs. 5 Z 12 AktG bedürfen Verträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrates, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen zu einer Leistung gegen ein nicht geringfügiges Entgeltverpflichten, der Zustimmung des Aufsichtsrates. Dies gilt auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Mitglied des Aufsichtsrates ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Gegenstand und Bedingungen solcher Verträge werden aus geschäftspolitischen Gründen und Wettbewerbsgründen nicht im Geschäftsbericht veröffentlicht, wie in Regel 49 gefordert.
Regel 54 (Bestellung eines unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedes)
Die AGRANA Beteiligungs-AG weist einen Streubesitz von mehr als 20 % auf. Regel 54 des ÖCGK verlangt ab dieser Grenze die Bestellung eines unabhängigen Mitgliedes des Aufsichtsrates, das nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10 % ist oder dessen Interessen vertritt. Ein solcher Streubesitzvertreter gehört dem Aufsichtsrat der AGRANA nicht an.
Im Sinne des Kodex stehen Vorstand und Aufsichtsrat von AGRANA, insbesondere deren Vorsitzende, in laufender, über die Aufsichtsratssitzungen hinausgehender Diskussion zur Entwicklung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Die Unternehmenskultur in der AGRANA-Gruppe umfasst seit jeher die off ene und konstruktive Zusammen arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, die beide dafür Sorge tragen, dass die Vorgaben des Kodex erfüllt werden.
Der Empfehlung des ÖCGK folgend, hat AGRANA eine freiwillige externe Evaluierung der Einhaltung des Kodex durch die Univ.-Prof. DDr. Waldemar Jud Corporate Governance Forschung CGF GmbH vornehmen lassen. Der Bericht über diese externe Evaluierung mittels des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance, ist auf der AGRANA-Website (www.agrana.com) öffentlich zugänglich.
Im Sinne des Kodex stehen Vorstand und Aufsichtsrat von AGRANA, insbesondere deren Vorsitzende, in laufender, über die Aufsichtsratssitzungen hinausgehender Diskussion zur Entwicklung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Die Unternehmenskultur in der AGRANA-Gruppe umfasst seit jeher die offene und konstruktive Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, die beide dafür Sorge tragen, dass die Vorgaben des Kodex erfüllt werden.
Der Empfehlung des ÖCGK folgend, hat AGRANA eine freiwillige externe Evaluierung der Einhaltung des Kodex durch die Univ.-Prof. DDr. Waldemar Jud Corporate Governance Forschung CGF GmbH vornehmen lassen. Der Bericht über diese externe Evaluierung mittels des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance, ist auf der AGRANA-Website (www.agrana.com) öffentlich zugänglich.
