AGRANA Jahresbericht 2009|10
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Allgemeine Grundlagen

Allgemeine Grundlagen

Die AGRANA Beteiligungs-AG mit Sitz Donau-City-Straße 9, 1220 Wien, bildet gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften einen internationalen Konzern, der weltweit in der industriellen Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe tätig ist.

Der Konzernabschluss 2009|10 der AGRANA-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag verpflichtenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Bestimmungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt.

Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (t€) aufgestellt, sofern nicht anders angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Neben der Gewinn- und Verlustrechnung, der Überleitung vom Gewinn zum Gesamtergebnis, der Kapitalflussrechnung sowie der Bilanz werden die Eigenkapitalveränderungen gezeigt. Die Anhangsangaben enthalten außerdem eine Segmentberichterstattung.

Sämtliche vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses geltenden und von der AGRANA Beteiligungs-AG angewendeten IFRS wurden von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen.

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2009|10 waren eine Reihe vom IASB überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Standards und Interpretationen verpflichtend anzuwenden. Die folgenden IFRS werden im AGRANA-Konzern im Berichtsjahr erstmals angewendet:

  • Durch die Änderung von IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) wird nunmehr auch eine Überleitung vom Gewinn zum Gesamtergebnis gezeigt, die auch die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen umfasst.
  • Gemäß IAS 23 (Fremdkapitalkosten) sind Fremdkapitalzinsen, die der Anschaffung oder Herstellung sogenannter qualifizierter Vermögenswerte (Bau neuer Produktionsstätten, wesentliche Ergänzungsinvestitionen) zugerechnet werden können, verpflichtend bis zum Abschluss der Investitionsmaßnahme als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren.
  • Entsprechend den Änderungen von IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) ist eine Fair Value-Hierarchie (Bewertungslevel 1 bis 3) darzustellen, inwieweit beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten auf Basis von veröffentlichen Marktpreisen (Bewertungslevel 1), auf Basis von Ableitungen aus veröffentlichten Marktpreisen (Bewertungslevel 2) oder nicht beobachtbaren internen Unternehmensdaten (Bewertungslevel 3) ermittelt worden sind. Im AGRANA-Konzernabschluss hat die erstmalige Anwendung zu erweiterten Anhangsangaben geführt.

Die nachfolgenden im Geschäftsjahr 2009|10 erstmalig anzuwendenden Standards und Interpretationen hatten keine bzw. unwesentliche Auswirkungen auf den AGRANA-Konzernabschluss:

  • IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – 2009) und IAS 27 (Konzern- und Einzelabschlüsse – 2008) – Änderung des IFRS 1 und IAS 27: Anschaffungskosten einer Beteiligung an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss des Mutterunternehmens
  • IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung – 2008) – Änderung des IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung: Ausübungsbedingungen und Annullierungen
  • IFRS 8 (Geschäftssegmente – 2009)
  • IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung – 2008) und IAS 1 (Darstellung des Abschlusses – 2008) – Änderungen des IAS 32 und IAS 1: Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen
  • Verbesserung der IFRSs (2008)
  • Änderungen der IFRIC 9 (Neubeurteilung eingebetteter Derivate – 2009) und IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – 2009)
  • IFRIC 11 (IFRS 2 – Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen)
  • IFRIC 13 (Kundenbindungsprogramme)
  • IFRIC 14 (IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkungen – 2009)

Nachstehende geänderte Standards und neue Interpretationen, die von der EU in europäisches Recht übernommen wurden, waren im Geschäftsjahr 2009|10 noch nicht verpflichtend anzuwenden:

  • Der überarbeitete IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse – 2008) enthält geänderte Vorschriften zu Unternehmenserwerben; die Anpassungen betreffen den Anwendungsbereich und die Bilanzierung von sukzessiven Anteilserwerben. Ferner räumen die Änderungen das Wahlrecht ein, die Anteile der nicht beherrschenden Gesellschafter mit beizulegendem Zeitwert oder mit dem anteiligen Nettovermögen zu bewerten. In Abhängigkeit von der Ausübung des Wahlrechts wird im Rahmen eines Unternehmenserwerbs ein eventuell entstandener Geschäfts- oder Firmenwert vollständig oder nur mit dem Anteil des Mehrheitsgesellschafters ausgewiesen. Der geänderte IFRS 3 ist erstmalig ab dem Geschäftsjahr 2010|11 anzuwenden.
  • Durch die Änderungen an IAS 27 (Konzern- und Einzelabschlüsse – 2008) wird klargestellt, dass Transaktionen, durch die ein Mutterunternehmen seine Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen ändert, ohne die Beherrschung aufzugeben, künftig als erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung zu bilanzieren sind. Ferner wurde die Bilanzierung von Transaktionen mit Verlust der beherrschenden Stellung gegenüber einem Tochterunternehmen neu geregelt. Der Standard bestimmt, wie ein Endkonsolidierungserfolg ermittelt und eine nach Veräußerung verbleibende Restbeteiligung zu bewerten ist. Der geänderte IAS 27 ist erstmalig ab dem Geschäftsjahr 2010|11 anzuwenden.

Die nachfolgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen hatten keine bzw. unwesentliche Auswirkungen auf den AGRANA-Konzernabschluss:

  • IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung – 2009) – Änderung des IAS 32: Einstufung von Bezugsrechten
  • IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – 2009) – Änderung des IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Zulässige Grundgeschäfte im Rahmen von Sicherungsbeziehungen
  • Verbesserungen der IFRSs (2009)
  • IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – 2008) – Änderung des IFRS 1: Neustrukturierung
  • IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung – 2009) – Änderung des IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich im Konzern
  • IFRIC 12 (Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen)
  • IFRIC 15 (Verträge über die Errichtung von Immobilien)
  • IFRIC 16 (Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb)
  • IFRIC 17 (Sachausschüttungen an Eigentümer)
  • IFRIC 18 (Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden)

Folgende Standards, Interpretationen und Änderungen wurden bereits vom IASB veröffentlicht, wurden aber noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommen; eine Anwendung durch AGRANA erfolgt nicht:

  • IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – 2009) – Änderung des IFRS 1: Aufnahme von zusätzlichen Ausnahmen für erstmalige Anwender
  • IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – 2010) – Änderung des IFRS 1: Gewährung von Ausnahmen von der Angabe von IFRS 7 – Vergleichszahlen für erstmalige Anwender
  • IFRS 9 (Finanzinstrumente)
  • IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen – 2009)
  • IFRIC 14 (Beitragsvorauszahlungen bei bestehenden Mindestdotierungsverpfl ichtungen – 2009)
  • IFRIC 19 (Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten)

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden die Prinzipien der Klarheit, Übersichtlichkeit und Wesentlichkeit beachtet. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung, welche Bestandteil der Gesamtergebnisrechnung ist, wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen, vollkonsolidierten Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.

 

 

 

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