Gesetzliche Rahmenbedingungen
Am 26. März 2009 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Europäische Rat die endgültige Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG). Die EU-Richtlinie 2009/28/EG schreibt folgende Zielwerte bis zum Jahr 2020 vor: 20 % weniger Treibhausgasemissionen, 20 %-Anteil erneuerbarer Energie, wobei 10 % der Kraftstoffe aus erneuerbaren Quellen stammen müssen.
Gemäß dieser Richtlinie hat die Treibhausgasemissionseinsparung durch Biokraftstoff e über deren Lebenszyklus berechnet ab dem Jahr 2013 mindestens 35 % zu betragen. Ab 1. Jänner 2017 müssen Einsparungen von 50 % und bei Anlagen, die ihre Produktion nach diesem Stichtag aufnehmen, Einsparungen von mindestens 60 % erzielt werden.
Die Umsetzung der EU-Richtlinien hat in Österreich bereits seit 1. Oktober 2008 die Substitution von 5,75 % des Gesamtenergieinhaltes aller in Verkehr gebrachten Kraftstoffe durch biogene Treibstoffe vorgeschrieben. Um diese Verpflichtung einzuhalten, können sowohl Biokraftstoffe, wie der umweltfreundliche Kraftstoff SuperEthanol E85, als auch den Kraftstoffsorten Diesel und Benzin beigemischte Mengen biogener Treibstoffe herangezogen werden. Das Erreichen des Substitutionsziels wird mit einem steuerlichen Anreiz unterstützt: Der biogene Anteil der Treibstoffe ist von der Mineralölsteuer befreit.
Seit 1. Juli 2009 besteht auch in Ungarn eine Beimischungsverpflichtung von 3,1 Energieprozent von Bioethanol zu Benzin, wodurch mindestens 4,8 Volumsprozent Bioethanol dem Benzin beizumischen sind, andernfalls ist eine erhöhte Mineralölsteuer zu entrichten.
Produktion
AGRANA betreibt gemeinsam mit den österreichischen Rübenbauern (AGRANA Stärke GmbH mit einem Anteil von 74,9 %, Rübenproduzenten Beteiligungs GesmbH mit 25,1 %) ein Bioethanolwerk in Pischelsdorf|Österreich sowie im Rahmen ihrer 50 %-Beteiligung an HUNGRANA Kft. eine kombinierte Stärke- und Bioethanolerzeugungsanlage in Szabadegyháza|Ungarn. Bioethanol aus den AGRANA-Produktionswerken in Österreich und Ungarn spart gemäß Studien der Joanneum Research Forschungsgesellschaft über den gesamten Lebenszyklus von der Produktion der Rohstoffe, deren Düngung, Transport und Verarbeitung bis zum Einsatz von Bioethanol im Motor rund 50 % an Treibhausgasemissionen gegenüber Benzin.
Die gesamte theoretische Bioethanol-Produktionskapazität der beiden Werke in Österreich und Ungarn beträgt mehr als 400.000 m3.
Für die Bioethanolherstellung in Österreich können Weizen, Mais und Triticale als Rohstoffe eingesetzt werden. Neben Bioethanol werden jährlich bis zu 190.000 Tonnen hochwertiges Eiweißfuttermittel („ActiProt“) erzeugt. Die Rohstoffe kamen im Geschäftsjahr 2009|10 zum Großteil aus österreichischem Anbau. Die Gesamtverarbeitung lag bei rund 470.000 (Vorjahr 311.000) Tonnen mit einem Verhältnis von Weizen und Triticale zu Mais von etwa 3:1. Für die Ernte 2010 wurden Anbauverträge für Ethanolweizen sowie Ethanoltriticale in einem Ausmaß von 160.000 Tonnen angeboten. Im Unterschied zum bisherigen Vertragsmodell gibt es eine Übernahmegarantie, jedoch keine an die Börsenotierung gebundene Preisfestsetzung.
Die ungarische Ethanolproduktion ist Teil einer Stärkefabrik, die Mais zu Stärke, Isoglukose und Bioethanol verarbeitet. Während der Ernte wird erntefrischer, sogenannter Nassmais verwendet. Nebenprodukte sind Maiskeime für Pflanzenölprodukte sowie Maiskleber und Maiskraftfutter für die Tierfütterung.
Geschäftsentwicklung
Der Absatz von Bioethanol (konsolidiert Österreich und 50 %-Anteil Ungarn) stieg um rund 74.000 m³ auf 294.000 m³. Der Großteil wurde in Österreich verkauft. Die höhere Verarbeitungsleistung schlug sich auch im Verkauf des Eiweißfuttermittels „ActiProt“ nieder. Dieser erhöhte sich um rund 71.300 Tonnen auf rund 153.500 (Vorjahr: 82.200) Tonnen.
