Allgemeine Grundlagen
Die AGRANA Beteiligungs-AG als Muttergesellschaft mit Sitz Donau-City-Straße 9, 1220 Wien, bildet gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften einen internationalen Konzern, der weltweit in der industriellen Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe tätig ist.
Der Konzernabschluss 2010|11 der AGRANA-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag verpflichtenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Bestimmungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt.
Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (t€) aufgestellt, sofern nicht anders angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden die Prinzipien der Klarheit, Übersichtlichkeit und Wesentlichkeit beachtet. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen, vollkonsolidierten Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.
Neben der Gewinn- und Verlustrechnung, der Überleitung vom Gewinn zum Gesamtergebnis, der Geldflussrechnung sowie der Bilanz werden die Eigenkapitalveränderungen gezeigt. Die Anhangsangaben enthalten außerdem Informationen zu den Geschäftssegmenten.
Sämtliche vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses geltenden und von der AGRANA Beteiligungs-AG angewendeten IFRS wurden von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010|11 waren von AGRANA eine Reihe vom IASB überarbeiteter bzw. neu herausgegebener Standards und Interpretationen verpflichtend anzuwenden:
- Der überarbeitete IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse – 2008) enthält geänderte Vorschriften zu Unternehmenserwerben; die Anpassungen betreffen den Anwendungsbereich und die Bilanzierung von sukzessiven Anteilserwerben. Ferner räumen die Änderungen das Wahl- recht ein, die Anteile der nicht beherrschenden Gesellschafter mit beizulegendem Zeitwert oder mit dem anteiligen Nettovermögen zu bewerten. In Abhängigkeit von der Ausübung des Wahlrechts wird im Rahmen eines Unternehmenserwerbs ein eventuell entstandener Geschäfts-/Firmenwert vollständig oder nur mit dem Anteil des Mehrheitsgesellschafters ausgewiesen. Außerdem sind Anschaffungsnebenkosten aus Unternehmenszusammenschlüssen als Aufwand zu erfassen.
- Durch die Änderungen an IAS 27 (Konzern- und Einzelabschlüsse – 2008) wird klargestellt, dass Transaktionen, durch die ein Mutterunternehmen seine Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen ändert, ohne die Beherrschung aufzugeben oder zu erlangen, künftig als erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung zu bilanzieren sind. Ferner wurde die Bilanzierung von Transaktionen mit Verlust der beherrschenden Stellung gegenüber einem Tochterunternehmen neu geregelt. Der Standard bestimmt, wie ein Endkonsolidierungserfolg ermittelt und eine nach Veräußerung verbleibende Restbeteiligung zu bewerten ist.
Die erstmalige Anwendung der beiden geänderten Standards hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Im April 2009 veröffentliche das IASB im Rahmen des jährlichen „Improvement“-Projects Änderungen diverser IFRSs (Verbesserungen der IFRS 2009). Die Änderungen präzisieren den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen, vereinheitlichen Terminologien und sind im Wesentlichen als redaktionelle Korrekturen zu bestehenden Standards zu verstehen.
Die weiteren, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010|11 erstmalig anzuwendenden, Standards und Interpretationen, waren für AGRANA derzeit nicht anwendbar:
- IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung – 2009) – Änderung des IAS 32: Einstufung von Bezugsrechten
- IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – 2009) – Änderung des IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Zulässige Grundgeschäfte im Rahmen von Sicherungsbeziehungen
- IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – 2009) – Änderung des IFRS 1: Aufnahme von zusätzlichen Ausnahmen für erstmalige Anwender
- IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – 2008) – Änderung des IFRS1: Neu strukturierter IFRS 1
- IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung – 2009) – Änderung des IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich innerhalb einer Unternehmensgruppe
- IFRIC 12 (Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen)
- IFRIC 15 (Verträge über die Errichtung von Immobilien)
- IFRIC 16 (Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb)
- IFRIC 17 (Sachausschüttungen an Eigentümer)
- IFRIC 18 (Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden)
Nachstehende geänderte Standards und neue Interpretationen, die von der EU in europäisches Recht übernommen wurden, sind für AGRANA beginnend mit dem Geschäftsjahr 2011|12 oder später verpflichtend anzuwenden; sie haben keine bzw. unwesentliche Auswirkungen auf den AGRANA-Konzernabschluss und wurden auch nicht vorzeitig freiwillig angewandt:
- IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – 2010) – Änderung des IFRS 1: Gewährung von Ausnahmen von der Angabe von IFRS 7-Vergleichs- zahlen für erstmalige Anwender
- IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen – 2009)
- IFRIC 14 (Beitragsvorauszahlungen bei bestehenden Mindestdotierungsverpflichtungen – 2009)
- IFRIC 19 (Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten)
Im Mai 2010 veröffentlichte das IASB im Rahmen des jährlichen „Improvement“-Projects den dritten Sammelstandard „Improvements to IFRSs“ (Verbesserung der IFRSs 2010). Die Änderungen präzisieren den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen, vereinheitlichen Terminologien und sind im Wesentlichen als redaktionelle Korrekturen zu bestehenden Standards zu verstehen. Einzelne Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2011 beginnen (2011|12), anzuwenden und andere für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2011 (2012|13) beginnen.
Folgende Standards, Interpretationen und Änderungen wurden bereits vom IASB veröffentlicht, wurden aber noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommen; eine Anwendung durch AGRANA erfolgt nicht:
- IAS 12 (Ertragsteuern – 2010) – Änderung des IAS 12: Bewertung latenter Steuern in Abhängigkeit, ob der Buchwert durch Nutzung oder Veräußerung (widerlegbare Vermutung) realisiert wird
- IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – 2010) – Änderung des IFRS 1: Erleichterung bei Ausbuchungsvorschriften vor Umstellung auf IFRS sowie Sonderregelungen, wenn die funktionale Währung einer starken Hochinflation unterlag
- IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben – 2010) – Änderung des IFRS 7: Angaben zur Ausbuchung von Vermögenswerten bei Übertragung
Im November 2009 veröffentlichte das IASB den IFRS 9 (Finanzinstrumente). Dieser Standard beinhaltet die erste Phase des dreiphasigen IASB-Projekts, den derzeit gültigen IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) zu ersetzen. Der neue Standard IFRS 9, der für ab dem 1. Jänner 2013 beginnende Geschäftsjahre gelten soll, sieht künftig nur noch zwei Kategorien zur Einordnung finanzieller Vermögenswerte vor – die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten und die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Das bisherige differenzierte Klassifizierungs- und Bewertungsmodell des IAS 39 soll wegfallen. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die Übernahme von IFRS 9 verschoben, um abzuwarten, bis das vollständige Regelwerk zu den Finanzinstrumenten durch den IASB vorgelegt wird und um sich mehr Zeit für die Begutachtung der Ergebnisse zu nehmen. AGRANA bilanziert weitgehend wie unter den neuen Standards vorgesehen, sodass keine wesentlichen Auswirkungen auf den AGRANA-Konzernabschluss erwartet werden.
