Konsolidierungsmethoden
- Die Kapitalkonsolidierung bei voll- und quotenkonsolidierten Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Zuordnung der Anschaffungskosten zu den identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden (einschließlich Eventualschulden) zum Zeitpunkt des Erwerbs. Übersteigen die Anschaffungskosten die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden, so wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts-/Firmenwert unter den immateriellen Vermögenswerten erfasst. Aus der Erstkonsolidierung resultierende passivische Unterschiedsbeträge werden in der Periode des Erwerbs ertragswirksam erfasst.
- Gemäß IFRS 3 werden Geschäfts-/Firmenwerte nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen und nur im Fall einer Wertminderung abgeschrieben (Impairment-Only-Approach).
- Alle Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen aus Transaktionen zwischen voll- und quotenkonsolidierten Unternehmen werden eliminiert.
- In den langfristigen Vermögenswerten und in den Vorräten enthaltene Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen wurden um die Zwischenergebnisse bereinigt, sofern diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
