Konsolidierungsmethoden

  • Die Kapitalkonsolidierung bei voll- und quotenkonsolidierten Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Zuordnung der Anschaffungskosten zu den identifizierbaren Vermögens­werten und Schulden (einschließlich Eventualschulden) zum Zeitpunkt des Erwerbs. Übersteigen die Anschaffungskosten die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden, so wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts-/Firmenwert unter den immateriellen Vermögenswerten erfasst. Aus der Erstkonsolidierung resultierende passivische Unterschieds­beträge werden in der Periode des Erwerbs ertragswirksam erfasst.
  • Gemäß IFRS 3 werden Geschäfts-/Firmenwerte nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen und nur im Fall einer Wert­minderung abgeschrieben (Impairment-Only-Approach).
  • Alle Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen aus Transaktionen zwischen voll- und quotenkonsolidierten Unternehmen werden eliminiert.
  • In den langfristigen Vermögenswerten und in den Vorräten enthaltene Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen wurden um die Zwischenergebnisse bereinigt, sofern diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind.