Rechtliche Risiken

AGRANA ist stets möglichen Änderungen des rechtlichen Umfeldes, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel- und Umweltrecht, ausgesetzt, weshalb derartige Risiken bereits in der Frühphase erfasst, ihr Einfluss auf die Geschäfts­tätigkeit der Gruppe evaluiert wird und daraus gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen abgeleitet werden.

Zivilrechtliche Klagen gegen AGRANA oder ihre Konzern­gesellschaften, die wesentliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Konzerns haben könnten, bestehen derzeit nicht.

Im Geschäftsjahr 2009|10 wurden durch Kartellbehörden Untersuchungen gegen AGRANA-Tochtergesellschaften in zwei osteuropäischen Ländern eingeleitet. Gegenstand der Recherchen sind unter anderem Fragen, die in Zusammen­hang mit der Reform und der Umsetzung der neuen Regelungen zum EU-Zuckermarkt stehen.

Am 7. September 2010 wurde AGRANA informiert, dass die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartell­gericht Wien unter anderem gegen die AGRANA Zucker GmbH, Wien, und die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim|Deutschland, die Feststellung einer in der Ver­gangenheit liegenden Zuwiderhandlung gegen das Kartell­gesetz beantragt hat. AGRANA und Südzucker haben in der Zwischenzeit zu den erhobenen Vorwürfen in Schrift­sätzen an das Gericht Stellung bezogen.