AGRANA-Verhaltenskodex

Integraler Bestandteil der Unternehmens­philosophie von AGRANA ist die gelebte CSR.

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat AGRANA im Juni 2010 einen konzernweit gültigen Ver­haltenskodex erarbeitet, der sich an den Standards der International Labour Organisation orien- tiert und auf den Wertvorstellungen des Unternehmens basiert. Der Kodex soll ein grundsätzliches und eindeutiges Verständnis jener Werte und jenes Verhaltens vermitteln, das AGRANA von allen ihren Mitarbeitern in allen Arbeitsbereichen und an allen Arbeitsorten erwartet. Kernthemen des Verhaltenskodex sind die Vermeidung von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Diskriminierungen aller Art, die Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter, Arbeitsplatzsicherheit, Gleichberechtigung sowie der faire Umgang mit Mitarbeitern. Darüber hinaus werden auch ökologische Aspekte behandelt.

Auszug aus dem AGRANA-Verhaltenskodex

  • Einhaltung von Gesetzen: Sämtliche Geschäftstätigkeiten von AGRANA haben allen anwendbaren gesetzlichen Erfordernissen auf nationaler und internationaler Ebene ebenso wie den AGRANA-Standards in Hinblick auf Beschäftigung und Herstellung zu entsprechen. […]
  • Verbot von Diskriminierung und Belästigung: AGRANA wird keinerlei diskriminierende Maß­nahmen setzen oder Handlungen begehen. […] AGRANA bekennt sich überdies zu Arbeitsplätzen, die frei von jeder Art von Belästigung und Schikanen sind.
  • Entlohnung und Vergünstigungen: Das Unternehmen garantiert, keine Löhne unter dem gesetzlich gültigen Mindestlohn auszuzahlen. […]
  • Arbeitszeit: AGRANA gewährleistet, dass die geltenden gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkungen eingehalten werden. […]
  • Verbot von Kinderarbeit: AGRANA akzeptiert keine Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren. […] Alle jungen Arbeitnehmer müssen davor geschützt werden, irgendwelche Arbeiten zu verrichten, die aller Voraussicht nach gefährlich sind oder die Ausbildung des Kindes beeinträchtigen oder auch seine Gesundheit oder seine physische, psychische, soziale, geistige oder moralische Weiterentwicklung gefährden. […]
  • Verbot von Zwangsarbeit: AGRANA bedient sich weder Zwangs- noch Pflichtarbeit, worunter jene Arbeit oder Dienstleistung zu verstehen ist, die unter Androhung von Strafe verrichtet wird oder für deren Verrichtung sich jemand nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. […]
  • Versammlungsfreiheit und Kollektivvertrags­verhand­lungen: AGRANA anerkennt und respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Ver­sammlungsfreiheit sowie deren Recht, sich ihre Vertreter frei und unabhängig zu wählen. […]
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Das Unter­nehmen stellt sicher, dass der Arbeits­platz und seine Umgebung (Maschinen, Ausrüstungs­gegenstände und Arbeitsablauf, chemische Arbeitsstoffe etc.) weder die körperliche Unversehrtheit noch die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden. […]
  • Umwelt: Verfahren und Standards für die Abfallbehand­lung, für den Umgang mit und die Entsorgung von chemischen und anderen gefährlichen Materialien, für Emissionen und für die Abwasseraufbereitung haben zumindest den gesetzlichen Mindestanforderungen zu entsprechen oder diese zu übertreffen. […]

AGRANA verpflichtet sich darüber hinaus, sicherzustellen, dass dieser Verhaltenskodex an allen ihren Standorten weltweit eingehalten wird, und erwartet von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass auch diese sich gemäß den in diesem Kodex dargelegten Vorgaben verhalten.

Daneben hat sich AGRANA allen relevanten bestehenden branchenweiten Standards verpflichtet. So sind die Sozial­partner der europäischen Zuckerindustrie, CEFS (Comité Européen des Fabricants de Sucre) und EFFAT (European Federation of Food, Agriculture, and Tourism Trade Unions), seit 2003 einem gemeinsamen Verhaltenskodex verpflichtet. Die europäische Stärkeindustrie hat sich 2002 zum effizienten Einsatz natürlicher und erneuerbarer Ressourcen und zur Förderung nachhaltiger Entwicklung bekannt. Im Segment Frucht werden unterschiedliche Kodizes angewen­det. Im Bereich Fruchtsaftkonzentrat wird der SGF1/IRMA (International Raw Material Assurance) Code of Conduct als wichtiger Schritt verstanden, nachhaltige und ethische Standards in der internationalen Fruchtsaft­industrie durchzusetzen.

1SGF (Sure Global Fair): SGF International e. V., Frankfurt|Deutschland, gilt als Modell der industriellen Selbstkontrolle in der Fruchtsaftbranche und für andere Bereiche der Lebensmittelindustrie. Die Fruchtsaftindustrie hat zur Risikominimierung ein Freiwilliges Kontroll-System (FKS) für alle Herstellungs- und Handelsstufen ihrer Produkte aufgebaut.